Verkehrssicherungspflicht auf Grünflächen: Der Leitfaden für Hausverwaltungen & Gewerbe in Wismar
Für Hausverwalter, WEG-Beiräte und Geschäftsführer gewerblicher Liegenschaften in Wismar und Nordwestmecklenburg ist die Pflege von Außenanlagen weit mehr als eine reine Frage der Optik: Sie ist eine rechtlich bindende Pflicht zur Gefahrenabwehr.
Wuchern Hecken in den öffentlichen Gehweg, verdecken Äste Straßenlaternen oder stürzt bei einem Ostseesturm morsches Totholz auf geparkte Fahrzeuge, drohen erhebliche Schadensersatzansprüche und persönliche Haftungsrisiken.
In diesem Leitfaden erfahren Sie die exakten rechtlichen Vorgaben, Maße und Dokumentationspflichten, um Ihre Liegenschaften rechtssicher zu managen.
1. Rechtsgrundlage: Wer haftet nach § 823 BGB?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und § 823 Abs. 1 BGB ist derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden Dritter zu verhindern.
- Eigentümer & WEG: Grundsätzlich haftet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) bzw. der gewerbliche Eigentümer mit dem Betriebsvermögen.
- Verwalterhaftung: Wurde die Bewirtschaftung an eine professionelle Hausverwaltung übertragen, gehört die regelmäßige Kontrolle und Beauftragung der Verkehrssicherung zu den originären Pflichten ordnungsmäßiger Verwaltung nach dem WEG-Gesetz.
2. Lichtraumprofile: 2,50 m & 4,50 m verbindlich einhalten
Pflanzen und Hecken wachsen kontinuierlich über Grundstücksgrenzen hinaus in den öffentlichen Raum. Kommunale Satzungen in Wismar und ganz Mecklenburg-Vorpommern schreiben strikte Lichtraumprofile vor:
Gesetzliche Mindesthöhen des Lichtraums:
Äste und Hecken dürfen Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Radler nicht behindern oder auf Augenhöhe herabhängen.
Höhe für Lkw, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrten ohne Astberührung.
3. Sichtdreiecke an Ausfahrten & Parkplätzen
An Ausfahrten von Tiefgaragen, Gewerbehöfen oder WEG-Parkplätzen müssen sogenannte Sichtdreiecke frei von jeglicher Sichtbehinderung gehalten werden.
Wuchern Hecken oder Sträucher in diesen Dreiecken über 70 bis 80 Zentimeter Höhe, können ausfahrende Fahrzeuge den fließenden Verkehr oder querende Fußgänger nicht rechtzeitig wahrnehmen. Kommt es hier zu einem Unfall, haftet der Grundstückseigentümer regelmäßig wegen Mitverschulden!
4. Baumsicherheit & Totholzkontrolle vor Ostseestürmen
Wismar und Nordwestmecklenburg sind regelmäßig starken Küstenstürmen und Herbsttiefs ausgesetzt. Für Großbäume auf Wohnanlagen- und Firmengeländen gilt:
- Sichtkontrolle nach FLL-Richtlinien: Mindestens 1–2 Mal jährlich (belaubter und unbelaubter Zustand) auf Faulstellen, Pilzfruchtkörper (z. B. Brandkrustenpilz) und statische Risse prüfen.
- Totholzbeseitigung: Lose oder abgestorbene Starkäste müssen vor dem Herbst entfernt werden. Sie gelten vor Gericht nicht als „höhere Gewalt“, sondern als vorhersehbare Gefahr.
5. Rechtssicherheit durch Delegation & Fotonachweis
Verwalter und Eigentümer können sich wirksam entlasten, indem sie die Verkehrssicherungspflicht vertraglich an einen qualifizierten, versicherten Fachbetrieb übertragen.
Entscheidend für die Beweislast: Bei Schadensfällen müssen Sie lückenlos belegen können, dass die Kontrollen und Schnitte rechtzeitig und fachgerecht ausgeführt wurden.
Aus diesem Grund arbeitet Marius Steinert Dienstleistung mit einer digitalen Fotodokumentation: Nach jedem Pflegedurchgang erhalten Hausverwaltungen Vorher-Nachher-Fotos und transparente Einsatzberichte.
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Marius Steinert
Marius Steinert ist Inhaber von Marius Steinert Dienstleistung in Wismar. Mit seinem Fachbetrieb betreut er Wohnanlagen, Gewerbeparks und Privatgrundstücke in Wismar und ganz Nordwestmecklenburg bei der ganzjährigen Grundstücks- und Gehölzpflege.
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